Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
1. Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen
2. Führung elektronischer Bücher und
3. Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.
Die GoBD fordert zwei zentrale Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage, sich innerhalb einer adäquaten Zeit einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.